GEGENSEITIGE GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
1. Vertragsparteien
1.1 Die Vertragsparteien.
Dieser Vertrag besteht zwischen One World Classroom ("OWC", "wir", "uns"), einem Einzelunternehmen, betrieben von Kasun Paththamperuma, mit Geschäftsanschrift Stadtpromenade 10, 03046 Cottbus, Deutschland, eingetragen beim Finanzamt Cottbus unter der Steuernummer 056/237/10337, handelnd unter der Marketingbezeichnung "One World Corporate", und der im Unterschriftenblock unten genannten Gegenpartei ("Gegenpartei").
1.2 Gegenseitige Anwendung.
Dieser Vertrag gilt gleichermaßen unabhängig davon, welche Partei der anderen zu einem bestimmten Zeitpunkt Vertrauliche Informationen offenlegt. Die offenlegende Partei ist die "Offenlegende Partei"; die empfangende Partei ist die "Empfangende Partei". Jede Partei kann im Rahmen dieses Vertrags als Offenlegende Partei oder Empfangende Partei auftreten, auch gleichzeitig als beide.
2. Zweck
2.1 Zulässiger Zweck.
Die Parteien tauschen Vertrauliche Informationen ausschließlich zur Bewertung, Verhandlung oder Durchführung einer möglichen oder bestehenden Geschäftsbeziehung zwischen ihnen aus (der "Zweck"). Keine Partei darf die Vertraulichen Informationen der anderen Partei zu einem Zweck außerhalb dieses Zwecks verwenden.
3. Vertrauliche Informationen
3.1 Begriffsbestimmung.
"Vertrauliche Informationen" bezeichnen sämtliche nicht öffentlich zugänglichen geschäftlichen, technischen, finanziellen, betrieblichen oder kommerziellen Informationen, die eine Partei der anderen im Zusammenhang mit dem Zweck offenlegt, unabhängig davon, ob die Offenlegung mündlich, schriftlich, elektronisch oder auf andere Weise erfolgt und unabhängig davon, ob die Informationen als vertraulich gekennzeichnet oder bezeichnet sind, einschließlich insbesondere Geschäftspläne, Preisgestaltung, Kunden- und Partnerlisten, Lehrpläne und Schulungsmaterialien, Finanzinformationen sowie das Bestehen, die Bedingungen und der Stand von Gesprächen zwischen den Parteien.
3.2 Form der Offenlegung.
Vertrauliche Informationen können in jeder Form offengelegt werden und müssen weder schriftlich fixiert noch ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sein, um unter diesem Vertrag geschützt zu sein, sofern eine verständige Person angesichts der Art der Information und der Umstände der Offenlegung von deren Vertraulichkeit ausgehen würde.
4. Pflichten der Empfangenden Partei
4.1 Vertraulichkeit.
Die Empfangende Partei behandelt die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei vertraulich und legt sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Offenlegenden Partei keinem Dritten offen, außer soweit dies gemäß Ziffer 6 zulässig ist.
4.2 Zulässige Nutzung.
Die Empfangende Partei nutzt die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei ausschließlich zum Zweck und wird sie nicht zu ihrem eigenen Vorteil, zum Vorteil eines Dritten oder zur Konkurrenz mit der Offenlegenden Partei verwenden.
4.3 Sorgfaltsmaßstab.
Die Empfangende Partei schützt die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei mit mindestens der Sorgfalt, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen von vergleichbarer Bedeutung anwendet, in keinem Fall jedoch mit weniger als der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
4.4 Zulässige Empfänger.
Die Empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen an ihre Mitarbeiter, Organe und berufsmäßigen Berater weitergeben, die ein tatsächliches Bedürfnis zur Kenntnisnahme für den Zweck haben und die mindestens ebenso strengen Vertraulichkeitspflichten wie diesem Vertrag unterliegen. Die Empfangende Partei bleibt für jede Verletzung dieses Vertrags durch solche Empfänger verantwortlich.
5. Ausnahmen
5.1 Ausnahmen.
Vertrauliche Informationen umfassen nicht Informationen, die:
- ohne Verschulden der Empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden;
- der Empfangenden Partei vor der Offenlegung durch die Offenlegende Partei bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht bekannt waren;
- von der Empfangenden Partei unabhängig, ohne Nutzung oder Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei, entwickelt wurden, was durch zeitgleiche schriftliche Aufzeichnungen der Empfangenden Partei nachzuweisen ist; oder
- der Empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht übermittelt wurden.
6. Gesetzlich verpflichtende Offenlegung
6.1 Gesetzliche Verpflichtung.
Die Empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen offenlegen, soweit dies durch geltendes Recht, behördliche Vorschriften oder eine wirksame gerichtliche oder behördliche Anordnung erforderlich ist, sofern sie, soweit rechtlich zulässig, die Offenlegende Partei vor der Offenlegung unverzüglich schriftlich informiert, damit diese eine Schutzanordnung oder einen anderen angemessenen Rechtsbehelf einholen kann, und nur den Teil der Vertraulichen Informationen offenlegt, der gesetzlich offengelegt werden muss.
7. Keine Lizenz; keine Verpflichtung zur Fortsetzung
7.1 Keine Lizenz.
Dieser Vertrag räumt der Empfangenden Partei kein Recht, keinen Titel, keine Lizenz und kein sonstiges Interesse an den Vertraulichen Informationen, dem geistigen Eigentum oder dem Geschäft der Offenlegenden Partei ein, mit Ausnahme des beschränkten Nutzungsrechts an Vertraulichen Informationen zum Zweck gemäß Ziffer 4.2.
7.2 Keine Verpflichtung zur Fortsetzung.
Dieser Vertrag verpflichtet keine Partei, mit der anderen Partei einen weiteren Vertrag, ein Geschäft oder eine Geschäftsbeziehung einzugehen. Jede Partei kann Gespräche im Zusammenhang mit dem Zweck jederzeit und aus jedem Grund beenden, ohne Haftung, außer für eine bereits eingetretene Verletzung dieses Vertrags.
7.3 Keine Gewährleistung.
Sämtliche Vertraulichen Informationen werden "wie besehen" zur Verfügung gestellt. Die Offenlegende Partei übernimmt keine Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit ihrer Vertraulichen Informationen.
8. Laufzeit & Fortgeltung
8.1 Laufzeit.
Dieser Vertrag tritt am Wirksamkeitsdatum in Kraft und läuft für 2 Jahre, sofern er nicht von einer Partei zuvor mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gegenüber der anderen Partei gekündigt wird.
8.2 Fortgeltung der Vertraulichkeitspflichten.
Die in diesem Vertrag geregelten Vertraulichkeitspflichten gelten nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Offenlegung der jeweiligen Vertraulichen Information fort, unabhängig davon, wann dieser Vertrag endet oder abläuft.
9. Rückgabe oder Vernichtung
9.1 Rückgabe oder Vernichtung auf Verlangen.
Auf schriftliches Verlangen der Offenlegenden Partei oder bei Beendigung der Gespräche im Zusammenhang mit dem Zweck gibt die Empfangende Partei sämtliche in ihrem Besitz befindlichen Vertraulichen Informationen unverzüglich zurück oder vernichtet sie, je nach Wahl der Offenlegenden Partei, und bestätigt diese Vernichtung auf Verlangen schriftlich; ausgenommen hiervon ist eine Kopie, die die Empfangende Partei ausschließlich zu rechtlichen oder Compliance-Aufbewahrungszwecken zurückbehalten darf, vorbehaltlich der fortbestehenden Vertraulichkeitspflichten dieses Vertrags, sowie Kopien in routinemäßigen Backup-Systemen, auf die im normalen Geschäftsbetrieb nicht ohne Weiteres zugegriffen werden kann.
10. Rechtsbehelfe
10.1 Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz.
Jede Partei erkennt an, dass eine Verletzung dieses Vertrags der anderen Partei einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen kann, für den Schadensersatz in Geld allein möglicherweise keinen angemessenen Ausgleich darstellt, und dass die nicht vertragsbrüchige Partei berechtigt ist, zusätzlich zu allen sonstigen gesetzlich verfügbaren Rechtsbehelfen eine einstweilige Verfügung oder einen anderen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf zu beantragen, soweit nach geltendem Recht zulässig, ohne dass es der Hinterlegung einer Sicherheit bedarf.
11. Anwendbares Recht & Streitbeilegung
11.1 Anwendbares Recht.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
11.2 Streitbeilegung durch Schiedsverfahren.
Jede Streitigkeit, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entsteht, einschließlich Fragen seines Bestehens, seiner Wirksamkeit oder seiner Beendigung, wird nach der Schiedsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. ("DIS") durch einen nach dieser Schiedsordnung bestellten Einzelschiedsrichter endgültig entschieden. Sitz des Schiedsverfahrens ist Berlin, Deutschland; Verfahrenssprache ist Englisch. Dieser Vertrag steht Gegenparteien offen, die in jedem Land, einschließlich Deutschland, gegründet sind, und dieser Schiedsmechanismus gilt unabhängig vom Gründungsland der Gegenpartei.
11.3 Einstweiliger Rechtsschutz.
Ungeachtet Ziffer 11.2 kann jede Partei einstweiligen oder dringenden Rechtsschutz (einschließlich zur Verhinderung oder Beendigung einer tatsächlichen oder drohenden Verletzung dieses Vertrags) bei einem zuständigen Gericht, einschließlich der zuständigen Gerichte in Cottbus, Deutschland, beantragen, ohne zuvor ein Schiedsverfahren durchführen zu müssen.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Vollständige Vereinbarung.
Dieser Vertrag bildet die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien zu seinem Gegenstand und ersetzt alle vorherigen Gespräche oder Vereinbarungen zu diesem Gegenstand.
12.2 Änderungen.
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung (auch per E-Mail) durch beide Parteien.
12.3 Salvatorische Klausel.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam; die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt.
12.4 Verzicht.
Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmung oder auf das Recht dar, sie zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.
12.5 Keine Abtretung.
Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen, mit Ausnahme einer Abtretung durch OWC im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme oder dem Verkauf im Wesentlichen seines gesamten Geschäftsbetriebs.
12.6 Mitteilungen.
Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags sind wirksam, wenn sie per E-Mail an die im Unterschriftenblock unten angegebenen Adressen bzw. für OWC an kasun@oneworldclassroom.de gesendet werden, oder per Post an die Geschäftsanschrift von OWC, Stadtpromenade 10, 03046 Cottbus, Deutschland.
12.7 Sprache.
Dieser Vertrag ist sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache abgefasst. Die deutschsprachige Fassung ("Deutsche Fassung") ist die allein rechtsverbindliche und maßgebliche Fassung dieses Vertrags. Die englischsprachige Fassung dient ausschließlich der Verständlichkeit und Bezugnahme und hat keine eigenständige rechtliche Wirkung. Bei Widersprüchen, Unklarheiten oder Abweichungen zwischen der englischen und der deutschen Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich und allein verbindlich, auch vor deutschen Gerichten und in jedem gemäß Ziffer 11 in Deutschland durchgeführten Schiedsverfahren.
12.8 Ausfertigungen & Elektronische Unterschrift.
Dieser Vertrag kann in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden, auch durch elektronische Unterschrift oder per E-Mail-Bestätigung; jede Ausfertigung gilt als Original.
12.9 Keine Gesellschaft.
Dieser Vertrag begründet keine Gesellschaft, kein Gemeinschaftsunternehmen, kein Vertretungsverhältnis und kein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.
Unterschriftenblock
Durch Unterzeichnung unten (oder Bestätigung der Annahme per E-Mail) erklärt sich jede Partei mit diesem Vertrag einverstanden.
Für One World Corporate:
Name: Kasun Paththamperuma, Gründer & Geschäftsführer
Unterschrift: _______________________ Datum: _______________
Für die Gegenpartei:
Firmenname: _______________________
Name & Position des Unterzeichners: _______________________
Anschrift: _______________________
E-Mail: _______________________
Unterschrift: _______________________ Datum: _______________